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AGB

Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen

SMAG Sundance Festival
(Stand: 01.01.2024)

A. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

(1)       Die nachfolgenden allgemeinen (Ziffer B.) und besonderen Geschäftsbedingungen (Ziffer C.) (im Folgenden „AGB“) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen der Lugana Entertainment GmbH, Ruhrtalstraße 67, 45239 Essen (nachfolgend „Veranstalterin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Alle Leistungen, die von der Veranstalterin für den Kunden erbracht werden – insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen und das Angebot zum Ticketerwerb unter www.smagsundance.de – richten sich nach diesen AGB.

(2)       Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen Veranstalterin und Kunden ist insbesondere die Bereitstellung von Tickets und die Durchführung des „SMAG Sundance OpenAir Festival“ sowie damit zusammenhängende Informationen und Mitteilungen.

(3)       Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch den Kunden getätigten Bestellungen sowie sonstige Vertragsverhältnisse und sind jederzeit unter www.smagsundance.de/agbs abrufbar. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen.

(4)       Die Vertragssprache ist deutsch.

(5)       Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und der Veranstalterin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(6)       Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ungeachtet dessen nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) 593/2008 auch der Schutz der zwingenden Bestimmungen desjenigen Rechts zu, das ohne die vorbenannte Klausel anzuwenden wäre.

(7)       Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für die sich aus der Nutzung der Dienste und Leistungen des Anbieters ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Anbieters.

(8)       Hinweis an Kunden: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/.

Die Veranstalterin ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Veranstalterin ist stets darum bemüht, etwaige Konflikte mit dem Kunde selbst zu lösen. Verbraucherbeschwerden können an info@lugana-entertainment.de gerichtet werden.

(9)       Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

(10)    Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Entsprechende Änderungen werden den Kunden im Vorfeld mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt.

B. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1   Vertragsschluss bei Ticketkauf

(1)       Die Abbildungen im Shop gelten nicht als verbindliche Angebote des Anbieters; sie sind lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags abzugeben.

(2)       Die Veranstalterin nutzt für den Verkauf von Tickets für das „SMAG Sundance OpenAir Festival“ die Dienste der ticket i/O GmbH, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln (nachfolgend „ticket.io“).

(3)       Die Rechtsbeziehung in Bezug auf den Kauf von Tickets entsteht allein zwischen dem Kunden und ticket.io und nicht zur Veranstalterin. Dies gilt für den Vertragsschluss sowie für sämtliche daraus entstehenden Rechte und Pflichten im Rahmen der Kaufabwicklung, inklusive der Abwicklung des Zahlungsvorgangs und der Übermittlung der Tickets sowie der Bereitstellung jedweder Informationen über Verbraucherrechte und das (im konkreten Fall nicht bestehende) Widerrufsrecht.

(4)       Für die Abgabe eines Angebots kann der Kunde auf der von ticket.io bereitgehaltenen Unterseite Anzahl und Art der gewünschten Tickets auswählen und im digitalen Warenkorb ablegen. Nach Angabe der erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden sowie Angaben bezüglich der Teilnehmer, gewünschten Zahlungsart und der Liefermodalitäten wird das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags durch Klicken bzw. Berühren des Bestellbuttons abgegeben.

(5)       Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalterin auch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von ticket.io in Bezug auf die Veranstaltung – abrufbar unter https://smagsundance.ticket.io/terms/?lang=de – Anwendung finden. Beide Rechtstexte sind im Rahmen des Bestellprozesses vom Kunden durch Anklicken der entsprechenden Checkbox zu akzeptieren.

(6)       Bei Bestellung/Buchung über den Shop von ticket.io sind in jedem Falle zutreffende Angaben zu machen.

(7)       Nach der Prüfung des Angebots des Kunden bestätigt der Ticketdienstleister dieses zeitnah durch eine entsprechende Bestellbestätigung bzw. Zahlungsaufforderung (Annahme) und der Kaufvertrag wird abgeschlossen. Die Annahme des Angebots wird in der Regel per E-Mail versandt, richtet sich aber nach den aktuellen Bestimmungen von ticket.io.

(8)       Hinweis für Kunden: Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters oder der App komplett beenden.

(9)       Sollte ein bestelltes Ticket nicht (mehr) verfügbar, so wird der Kunde über diesen Umstand noch während des laufenden Bestellprozesses informiert. In diesem Fall kommt es nicht zum Abschluss eines Kaufvertrags.

§ 2   Speicherung von Bestelldaten

 

(1)       Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich und insbesondere zu statistischen Zwecken vor, die Einzelheiten (z.B. Art und Anzahl der Tickets, Preis, etc.) einer jeden Bestellung des Kunden für die Dauer der gesetzlich notwendigen Speicherfrist abzuspeichern.

(2)       Der Kunde kann nur durch die Erstellung eines Nutzerkontos bei ticket.io seine vergangenen Bestellungen einsehen. Unabhängig von der Einrichtung eines solchen Kontos dürfen für private Zwecke während des gesamten Bestellvorgang Bildschirmfotografien angefertigt und gespeichert werden.

§ 3   Zahlungsbedingungen; Preise

(1)       Alle Kaufpreise verstehen sich in Euro (€) inklusive der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Mehrwertsteuer zzgl. anfallender Verpackungs- und Versandkosten. Die auf der Website angezeigten Kaufpreise sind Festpreise. Der Kunde kann während des Bestellvorgangs jederzeit den aktuellen Gesamtwert im Warenkorb einsehen.

(2)       Für die Zahlungsabwicklung nimmt der Anbieter ebenfalls die Leistungen der ticket i/O GmbH, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln. Auf § 7 der Nutzungsbedingungen für Ticketverkäufe unter https://smagsundance.ticket.io/terms/?lang=de wird verwiesen.

(3)       Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass vor der Nutzung der Dienstleistungen von ticket.io ein Kundenkonto erstellt und ggf. dort ein geeignetes Zahlungsmittel hinterlegt werden muss. Für die Zahlung mittels Apple Pay ist das Hinzufügen einer Debitkarte im sog. „Apple Wallet“ erforderlich.

§ 4   Gewinnspiele

 

(1)       Die Veranstalterin behält sich die Durchführung von Gewinnspielen in Bezug auf die von ihr angebotenen Leistungen vor. Je nach Eigenart des Gewinnspiels können neben diesen AGB weitere Bestimmungen in Bezug auf das konkrete Gewinnspiel anwendbar sein. Die besonderen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels sind zu beachten; sie gehen im Konfliktfall diesen allgemeinen Bedingungen vor.

 

(2)       Eine Verletzung der allgemeinen oder besonderen Gewinnspielbedingungen, die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß kann nach freiem Ermessen des Betreibers zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme führen. Eine Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel durch einen Kunden ist unzulässig und kann ebenfalls zum Ausschluss von der Teilnahme führen.

 

(3)       Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die voll geschäftsfähig sind. Die Auswahl des Gewinners, die Bestimmung der Gewinnspielpreise, die Bedingungen für einen Gewinn oder die Teilnahme, die Auswahl der Daten für den Beginn des Gewinnspiels, den Einsendeschluss und die Auslosung obliegen einzig der Veranstalterin. Bei Preisen, die nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gewinners beansprucht werden, verfällt der jeweilige Gewinn und die Veranstalterin behält sich vor, erneut eine Auslosung unter allen Einsendern mit der richtigen Antwort vorzunehmen oder nach ihrer Wahl den Gewinn verfallen zu lassen. Soweit nicht anders benannt kann jeder Gewinn nur einmal und von einer Person beansprucht werden, sind Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen und setzt die Teilnahme an der Gewinnauslosung die richtige Antwort auf eine Gewinnspielfrage voraus.

 

(4)       Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung über die vom Nutzer / Teilnehmer eingegeben Daten, regelmäßig per E-Mail.

(5)       Der Rechtsweg ist bei Gewinnspielen in Bezug auf die Auswahl des Gewinners ausgeschlossen. Preise werden nicht in bar ausgezahlt. Mitarbeiter der Veranstalterin und ihm im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes verbundener Firmen sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für die Mitarbeiter sämtlicher Firmen, die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung gestellt haben.

 

§ 5   Haftungsbeschränkung

 

(1)       Die Veranstalterin haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr verursachten Schäden unbeschränkt. In Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Veranstalterin nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Auf die besonderen Haftungsbeschränkungen unter Ziffer C. wird verwiesen.

(2)       Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für dessen Erfüllungsgehilfen.

(3)       Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 6   Datenschutz

(1)       Die Veranstalterin stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten des Kunden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(2)       Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung der Leistungen der Veranstalterin datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen des Kunden eingeholt werden, weist die Veranstalterin darauf hin, dass diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

(3)       Die im Rahmen dieser AGB erhobenen Daten werden allein zur Abwicklung und nur bis zur Beendigung des Vertragsverhältnis, zzgl. 3 Jahre (aufgrund der gesetzlich geregelten regelmäßigen Verjährungsfrist) aufbewahrt, sofern eine weitere Speicherung nicht aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist.

(4)       Für den Kunde ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte u.a. Auskunftsansprüche über die gespeicherten Daten, Berichtigung und Löschung der Daten sowie Beschwerderechte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Löschungsansprüche bestehen jedoch nur bei einem Interesse an der Löschung, welches gegenüber dem berechtigten Interesse an der Nutzung dieser Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO überwiegt oder wenn die Daten für die vertragliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 Abs. 3 DSGVO). Vorgenannte Rechte ergeben sich u.a. aus den Artikeln 6, 7, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 77 DSGVO.

(5)       Weitergehende Informationen zum Datenschutz hält die Veranstalterin in ihrer Datenschutzerklärung auf der Webseite unter https://smagsundance.de/datenschutz bereit.

§ 7   Werbeangebote; Gutscheine

(1)       Gutscheine, Rabattcodes und sonstige Werbeangebote, können von der Veranstalterin gelegentlich, im Sinne von Marketing- und Werbemaßnahmen, angeboten werden. Der Kunde jedoch hat keinen Anspruch auf den Erhalt von Werbeangeboten.

(2)       Gutscheine und Rabattcodes, die von der Veranstalterin im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können, können nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

(3)       Der Kunde erhält vor bzw. mit dem Erhalt der Werbeangebote die jeweils geltenden Bestimmungen für die Verwendung der Gutscheine oder Rabattcodes. Die Bestimmungen beinhalten bspw. die Geltungsdauer, Mindestbestellmengen und die von der Rabattaktion betroffenen oder ausgeschlossenen Produkte. Demnach ist die Verwendung von Werbeangeboten bei preisgebundenen Produkten nicht möglich.

(4)       Einzelne Produkte können von einer Aktions-Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

(5)       Weiterverkäufe der Gutscheine oder Rabatte an Dritte sind ausgeschlossen.

(6)       Die Verwendung jedes Gutscheines kann ausschließlich einmal erfolgen. Gutscheine und Rabattcodes können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

(7)       Barauszahlungen von Werbemaßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verwendung von mehreren Werbemaßnahmen in einer Bestellung ist nicht möglich. Zudem können nicht genutzte Rabatte nicht ausgezahlt oder verzinst werden.

C. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „SMAG SUNDANCE OPENAIR FESTIVAL“

§ 1   Vertragsgegenstand „SMAG Sundance OpenAir“

 

(1)       Die Veranstalterin vertreibt insbesondere Tickets für die Veranstaltung „SMAG Sundance OpenAir Festival“, die sie selbstständig plant, organisiert und durchführt. Das Recht, die angebotenen Tickets jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise einzustellen und/oder deren Verfügbarkeit einzuschränken, bleibt vorbehalten.

(2)       Mit dem Erwerb eines Tickets ist der Kunde berechtigt, am (aufgedruckten) Geltungstag des Tickets Eintritt zum „SMAG Sundance OpenAir Festival“ zu erhalten. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass ein/e Kund*In nur Anspruch auf Zugang zur Veranstaltung hat, soweit er / sie im Besitz eines gültigen Tickets ist und sich zusätzlich durch ein gültiges Ausweisdokument inkl. Lichtbild ausweisen kann. Nähere Einzelheiten zu den zu den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen des Festivals sind im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen sowie auf der Website www.smagsundance.de oder anderen öffentlichen Kanälen der Veranstalterin einzusehen und abzurufen.

(3)       Die Gültigkeit des erworbenen Tickets ist auf die jeweilige Veranstaltung und dazu gegebenenfalls festgelegte Ersatztermine beschränkt und verliert danach seine Gültigkeit.

(4)       Personen, die sich ohne entsprechendes Ticket Zugang zur Veranstaltung verschaffen oder dies versuchen, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt. Gleiches gilt für die Fälle, in denen ein gefälschtes Ticket vorgelegt wird.

(5)       Verlieren Sie ihre Eintrittskarte oder kommt Ihnen dieses in ihrem Verantwortungsbereich abhanden, ist die Veranstalterin zu einer Ersatzbeschaffung nicht verpflichtet.

§ 2   Zutrittsbeschränkungen; Jugendschutz

(1)       Die Teilnahme am SMAG Sundance OpenAir Festival ist Jugendlichen ab 16 Jahren sowie Erwachsenen gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2)       Im gesamten Veranstaltungsbereich gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

(3)       Es wird darauf hingewiesen, dass der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Festivalgelände strengstens untersagt ist. Auf das allgemeine Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird hingewiesen (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis – CanG).

§ 3   Verhaltensbedingungen

 

(1)       Während der Veranstaltung haben Kunden stets auf andere Veranstaltungsbesucher Rücksicht zu nehmen. Jedwede – insbesondere körperliche Gefährdung anderer Veranstaltungsteilnehmer durch Verhalten wie z.B. „Stage-Diving“, „Crowd-Surfing“ und oder „Pogo-Tanzen“ ist strengstens untersagt.

(2)       Es ist untersagt, auf dem Gelände jedwede Art von Feuerwerkskörpern oder ähnlichen Gegenständen (zB Lichtraketen, „Bengalos“ usw.) mitzuführen und/oder zu verwenden. Das Mitführen der o.g. Gegenstände berechtigt die Veranstalterin zum Ausschluss etwaiger Kund*Innen. Gleiches gilt für das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen.

(3)       Das Betreten und Besteigen von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Boxen, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

(4)       Die Verbreitung rassistischer und individuell diskriminierender Inhalte während der Veranstaltung, bspw. durch Verwendung von Transparenten, Megafonen oder das Anstimmen von Sprechchören, ist untersagt.

(5)       Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

(6)       Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass im Baldeneysee Essen nicht gebadet werden darf.

(7)       Das Mitführen von Tieren – mit Ausnahme von Blindenhunden – ist nicht gestattet.

(8)       Den Anordnungen der von der Veranstalterin beauftragten bzw. eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung Folge zu leisten.

§ 4   Durchsuchung auf verbotene Gegenstände

(1)       Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes und Einlass zur Veranstaltung werden insbesondere aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Sicherheitskontrollen (Körper- und Taschenkontrollen) durch die von der Veranstalterin eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitskräfte durchgeführt. Die Veranstalterin behält sich vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung und die Gesundheit unserer Veranstaltungsbesucher zu gewährleisten.

(2)       Die Veranstalterin ist berechtigt und teilweise auch gesetzlich dazu verpflichtet, Kund*Innen im Rahmen der Sicherheitskontrollen nach verbotenen Gegenständen, insbesondere Waffen sowie Hieb-, Stich- oder andere gefährlichen Werkzeugen, bengalische Feuer, Wunderkerzen oder sonstiger Pyrotechnik, Feuerzeugen und Streichhölzern, sperrigen Gegenständen wie Regenschirme oder Fahnenstangen, Laserpointer, Taschenlampen, explosionsfähigen, leicht entzündlichen, übelriechenden oder ätzenden Stoffen sowie illegalen Substanzen, insbesondere dem BtMG oder CanG unterfallende Stoffe und Zubereitungen, zu durchsuchen.

(3)       Die Mitnahme von Essen sowie Getränken und Flüssigkeiten jedweder Art sowie entsprechender Behältnisse ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, in der Veranstaltungsbeschreibung ist ausdrücklich etwas anderes, z. B. die Mitnahme von Tetra Paks, ausgewiesen. Die Mitnahme ist in solchen Fällen auf die in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesenen Getränke und Mengenangaben beschränkt. Glas- oder Metallflaschen sind stets untersagt.

(4)       Pro Kund*In darf maximal ein Rucksack bzw. eine Tasche auf dem Gelände mitgeführt werden. Die maximal erlaubte Größe entspricht DIN A4 (210 mm x 297mm).

(5)       Die Veranstalterin hält unter https://smagsundance.de/fotos/faq einen Katalog mit häufig gestellten Fragen und deren Antworten bereit.

§ 5   Bild- und Tonaufnahmen für private Zwecke

 

(1)       Im Rahmen der Veranstaltung sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zur Anfertigung von Bild- und Videoaufnahmen für private Zwecke zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von professionellen Aufnahmegeräten, insbesondere Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art, Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art (Tonband- und Diktiergeräte, MP3-Rekorder etc.) oder Spiegelreflexkameras.

(2)       Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei der Veranstalterin. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung besteht keine Berechtigung, entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzuzeichnen, zu senden und/oder öffentlich zugänglich zu machen, worunter insbesondere – aber nicht ausschließlich- die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet fällt.

§ 6   Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

 

(1)       Kund*Innen wird hiermit bekannt gegeben, dass auf der Veranstaltung durch die Veranstalterin oder von ihr beauftragte Dritte Fotografien, Videoaufzeichnungen sowie etwaig Livestreams angefertigt bzw. durchgeführt werden. Hiervon kann der / die Kund*In als Zielpublikum betroffen sein.

 

(2)       Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der / die Kund*In daher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung getätigter Aufnahmen, auf denen er / sie zu sehen und/oder zu hören ist, für Fotografien, Live-Übertragungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die von der Veranstalterin, ihren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

 

(3)       Das bedeutet insbesondere, dass Kund*Innen der Veranstalterin und ihren Vertragspartnern/Lizenznehmern ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Recht einräumen, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen von Ihnen in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

 

§ 7   Zutrittsverweigerung; Ausschluss

 

(1)       Die Veranstalterin ist berechtigt, Kund*Innen insbesondere nach Maßgabe der vorliegenden Bestimmungen den Zutritt zu unseren Veranstaltungen zu verweigern sowie diese vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen.

(2)       Die Nichtbefolgung dieser besonderen Bedingungen kann zu einer Zutrittsverweigerung sowie zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.

(3)       Des Weiteren behält sich die Veranstalterin vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Kund*Innen auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begehen, ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit für sich selbst oder anderer Besucher darstellen (z. B. bei aggressivem Verhalten oder bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) diesen den (weiteren ) Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern und / oder sie von der Veranstaltung nach Maßgabe von Absatz 2 auszuschließen.

(4)       Gewerbsmäßiges Pfandsammeln ist während der gesamten Dauer unserer Veranstaltungen untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Diebstahl zur Anzeige gebracht und führen zu einem unmittelbaren und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung.

(5)       Soweit die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch macht, verliert das von dem / der Kund*In erworbene Veranstaltungsticket seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

§ 8   Abbruch der Veranstaltung

(1)       Programmänderungen (ggf. kurzfristiger Natur) sind möglich und bleiben daher ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin ist bemüht, im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Ansprüche durch Kund*Innen wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht.

(2)       Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt bzw. kann nur im Rahmen der sich ggf. vor Veranstaltungsbeginn durch behördliche Anordnung geänderten Höchstkapazitäten gewährt werden. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist die Veranstalterin zur vorübergehenden Beschränkung des Zutritts berechtigt, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

(3)       Die Veranstalterin ist vor Veranstaltungsbeginn sowie während der gesamten Veranstaltung im Rahmen billigen Ermessens dazu berechtigt, wetterbedingt und/oder aus sonstigen Gründen einer Gefahr für Leben, Gesundheit und/oder Körper der Besucher die Veranstaltung zu verschieben, abzusagen oder sofort abzubrechen. Ebenso ist sie dazu berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, abzusagen oder abzubrechen, wenn sie aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung dazu verpflichtet ist. Gleiches gilt für jeden Fall höherer Gewalt. Den diesbezüglichen Anweisungen der Veranstalterin sowie Ihrer Erfüllungsgehilfen ist im Falle des Abbruchs einer Veranstaltung unmittelbar Folge zu leisten.

(4)       Eine Einstandspflicht bei Verschiebung, Absage, Abbruch oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich der Höhe nach auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, soweit kein Fall nach § 8 Abs. 3 oder höhere Gewalt einschlägig ist. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer des entsprechenden Tickets vernünftigerweise erwarten würde. Eine Änderung eines Künstlers oder mehrerer Künstler im Line-Up einer Veranstaltung stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

(5)       Eine Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte ist in der Regel nachrangig zur Festlegung eines neuen Veranstaltungstermins, soweit die Veranstaltung nachgeholt werden kann und die erworbenen Karten zum neuen Termin ihre Gültigkeit behalten. Die Tatsache, dass bzw. ob ein/e Kunde / Kundin am neuen Veranstaltungstermin die Veranstaltung nicht wahrnehmen kann, begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung / Rücktritt.

(6)       Leistungen, die Kund*Innn im Zusammenhang mit der Veranstaltung in Anspruch nehmen (insbesondere Reise-, Verpflegungs- oder Übernachtungsleistungen) erfolgen stets auf eigene Kosten und eigene Gefahr. In Fällen von Ersatzansprüchen ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus getätigte Aufwendungen zu ersetzen.

§ 9   Ergänzung Gewährleistung; Haftung

(1)       Die Veranstalterin haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur soweit, wie ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde, also bspw. die rechtlichen Grenzen und Anforderungen im Hinblick auf Lärmimmissionen (vor Lärmimmissionen schützende Vorschriften, DIN-Normen etc.) schuldhaft nicht beachtet worden sind.

(2)       Die Veranstalterin weist darauf hin, dass eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecher-Boxen zu vermeiden ist. Zudem wird der Gebrauch von Gehörschutz insbesondere in der Nähe der Bühnen während der gesamten Dauer unserer Veranstaltung dringend empfohlen.

(3)       Ergänzend zu diesen Regelungen gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der Webseite www.smagsundance.de und anderen öffentlichen Kanälen.

(4)       Für den Fall einer gesetzlichen Einstandspflicht und unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen unter B. § 5 unterhält die Veranstalterin eine Haftpflichtversicherung bei der Hamburger Versicherungs-Service AG. Versichert sind Personen-, Sach- und Mietsachschäden bis zu einer Höhe von 5.000.000,00 € sowie Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 100.000,00 €.